- Geldausgabeautomat (GAA)
- Einrichtungen von Kreditinstituten für ihre Kunden zur Bargeldbeschaffung auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten. Als Zugangsberechtigung dient entweder eine codierte ⇡ Magnetstreifenkarte oder eine Chipkarte, die in das Gerät eingeführt wird, und die korrekte Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (⇡ PIN) über die Tastatur. Hierfür werden i.d.R. auch ⇡ Debitkarten (Bankkundenkarten) und ⇡ Kreditkarten genutzt; aber es gibt auch ⇡ Zahlungskarten, die ausschließlich der Bargeldbeschaffung dienen. Der Karteninhaber kann grundsätzlich nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer vorher für das Konto eingeräumten Kreditlinie verfügen. Darüber hinaus sind Limite des GAA-Betreibers sowie der kartenausgebenden Kreditinstitute möglich. Verfügungen im Inland sind i.d.R. auch für ausländische Karteninhaber möglich. Umgekehrt gilt dies auch für inländische Karteninhaber im Ausland.
Lexikon der Economics. 2013.